SEIT MEHR ALS 20 JAHREN:                            A.NIES-KNOCH STEUERBERATUNG
   Kanzleigründung 01. Juli 2000
 

UNSER JAHRES­ABSCHLUSS
ZUR VORLAGE BEIM FINANZAMT & CO.


Unternehmen müssen jährlich ein Dokument erstellen, das nicht nur dem eigenen Jahresabschluss zur Dokumentation der Unternehmensentwicklung, sondern auch der Vorlage beim Finanzamt und bei Banken dient. Wenn Sie eine Kapitelgesellschaft haben, müssen Sie den Jahresabschluss auch an die Investoren geben, was ebenfalls für Personengesellschaften gilt.


 

 
 
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